Kirchenpolitik als Trennungsgrund

Der Bruch der badischen Regierung

Als das Reich schon an der Schwelle zur Diktatur steht, zerfällt das langjährige Bündnis von badischer Zentrumspartei und Landes-SPD.

Die badische Landespolitik wird in den frühen 1930er Jahren nicht nur von der Weltwirtschaftskrise und dem Aufstieg der NSDAP, sondern auch von den Verhandlungen über ein Konkordat geprägt. Nachdem sich Pläne für ein Reichskonkordat im Jahr 1921 zerschlagen haben, strebt die römische Kurie Verhandlungen mit den einzelnen deutschen Ländern an. Dieses Vorhaben wird von der Führung der badischen Zentrumspartei unterstützt. Trotz ihrer Bedenken sichert die SPD nach der Landtagswahl vom Herbst 1929 im Koalitionsvertrag zu, sich Verhandlungen über ein Konkordat nicht zu verweigern. Am 12. Oktober 1932 wird das Konkordat unterzeichnet. Allerdings muss der Landtag noch zustimmen. Einige Bestimmungen stellen für die Sozialdemokraten eine Zumutung dar – so etwa, dass der schulische Religionsunterricht künftig durch die katholische Kirche geleitet und beaufsichtigt werden soll. Auf einem außerordentlichen Parteitag fasst die badische SPD den Beschluss, dass ihre Abgeordneten das Konkordat abzulehnen haben. Mit dem Ausscheiden der SPD aus der Regierungskoalition endet das vierzehnjährige Bündnis mit der Zentrumspartei, das dem Land Baden stabile parlamentarische Mehrheiten garantiert hat. Mit einer hauchdünnen Mehrheit von 45 gegen 44 Stimmen nimmt der Landtag am 1. Dezember 1932 das Konkordat an. (ab)