Ein deutscher 'Führer' wird geboren

Die Einbürgerung des Adolf Hitler

Die braunschweigische Landesregierung verhilft dem NSDAP-Vorsitzenden zur deutschen Staatsbürgerschaft.

Nach sieben Jahren steht im März 1932 wieder eine Reichspräsidentenwahl an. Der NSDAP-Vorsitzende Adolf Hitler arbeitet schon seit Jahren auf dieses Amt hin. Jetzt ist seine Partei drauf und dran, die stärkste politische Kraft im Reich zu werden. Hitler kann es also durchaus wagen, gegen den bisherigen Amtsinhaber Paul von Hindenburg anzutreten. Die Weimarer Reichsverfassung sieht jedoch vor, dass nur Deutsche für das höchste Amt im Staate kandidieren dürfen. Hitler hat sich zwar 1925 aus der österreichischen Staatsbürgerschaft entlassen lassen. Er besitzt aber bislang noch keine deutsche Staatsangehörigkeit, sondern ist staatenlos. Da trifft es sich gut, dass seine rechtsextremistische Terror-Truppe im kleinen Freistaat Braunschweig mit am Regierungstisch sitzt: Weil die DVP nicht mit der SPD koalieren wollte, regiert dort seit 1930 ein Bündnis aus NSDAP, DNVP, DVP und Zentrumspartei; die SPD ist mit einem Stimmenanteil von 41 Prozent in die Opposition gedrängt. Der braunschweigische Innenminister, ein Nationalsozialist, verschafft Hitler schließlich Ende Februar 1932 mit tatkräftiger Unterstützung durch DVP-Politiker die deutsche Staatsangehörigkeit, indem er ihn zum Regierungsrat ernennt. Damit steht dem politischen Aufstieg Hitlers kein bürokratisches Hindernis mehr im Wege: Er kann nun für das Amt des Reichspräsidenten kandidieren. (tp/ah)