Der Präsident als Landesverräter?

Der Ausgang des Magdeburger Prozesses

Nachdem Friedrich Ebert einen üblen Hetzer und Verleumder verklagt hat, stempelt das zuständige Landgericht ihn, das Staatsoberhaupt, zum Landesverräter ab.

Unter den vielen Prozessen, die Friedrich Ebert in seiner Amtszeit als Reichspräsident gegen bösartige und hasserfüllte rechtsextremistische Verleumder führen muss, sticht vor allem der Magdeburger Prozess des Jahres 1924 hervor: Ein Journalist hat in einem Zeitungsbeitrag behauptet, Ebert trage eine Mitschuld an der Niederlage Deutschlands im Ersten Weltkrieg, weil er im Januar 1918 einen Munitionsarbeiterstreik in Berlin unterstützt habe. Ebert hat den Journalisten daraufhin wegen Beleidigung angezeigt. Ende 1924 wird der Angeklagte tatsächlich zu drei Monaten Gefängnis verurteilt. Zugleich schließt sich das Gericht jedoch der Behauptung an, dass Ebert sich durch Unterstützung der Arbeitsniederlegung des Landesverrats schuldig gemacht habe. In der Tat war Ebert als Vorsitzender der Reichs-SPD damals in die Streikleitung eingetreten - dies allerdings nur, um die Auseinandersetzung in geordnete Bahnen zu lenken. Die Unterstellungen des Magdeburger Landgerichts und dessen mangelnder Respekt vor ihm und seinem Amt treffen Ebert schwer. Er strengt einen Berufungsprozess an. Zu diesem wird es aber nicht mehr kommen: Am 28. Februar 1925 - zwei Monate nach dem Ende des Magdeburger Prozesses - stirbt Ebert im Alter von nur 54 Jahren. (ah)